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Bestandsveränderung
Zusammenfassung
Die GuV kann wahlweise nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beim Gesamtkostenverfahren werden die Kosten den Leistungen gegenübergestellt. Zu den Leistungen zählen neben den Umsatzerlösen u. a. auch Bestandsveränderungen, die im Falle einer Bestandserhöhung eine Ergänzung oder im Fall einer Bestandsminderung eine Korrektur zu den Umsatzerlösen darstellen.
Die Bestandsveränderungen stellen den wertmäßigen Unterschied zwischen den Beträgen für unfertige und fertige Erzeugnisse dar, die in der zum Ende des aktuellen Wirtschaftsjahres aufgestellten Bilanz und der zum Ende des Vorjahres aufgestellten Bilanz ausgewiesen werden.
Bestandsveränderungen ergeben sich aus reinen Mengenänderungen, z. B. aufgrund von Inventurdifferenzen; sie ergeben sich auch aus Änderungen in der Bewertung, z. B. durch Abschreibung nach dem Niederstwertprinzip, verlustfreie Bewertung oder Zuschreibungen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 8980 | Bestandsveränderungen - fertige Erzeugnisse |
8960 | Bestandsveränderungen - unfertige Erzeugnis... |