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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2091/13

Gesetze: SGB IV § 7; SGB IV § 7a

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Fahrer, der im Besitz einer Erlaubnis für grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr ist, mit dem eigenen Kraftfahrzeug Waren transportiert und dessen Bezahlung sich nach der Entfernung und dem Gewicht der Frachtstücke richtet, übt als selbständiger Frachtführer keine sozialverischerungspflichtige Beschäftigung aus.

Fundstelle(n):
MAAAF-71486

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