EW-RL
Wertminderungen bei Freilegungs-, Teilabbruch- oder Sicherungsmaßnahmen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise erforderlich sind, sind gegebenenfalls unter Berücksichtigung
der anfallenden Kosten,
der Verwertungserlöse für abgängige Bauteile und
der ersparten Baukosten durch die Verwendung vorhandener Bauteile
zu ermitteln.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAF-71443