EW-RL Anlage 3

Anlage 3

Beispielrechnungen

Für die Beispielrechnungen 1 und 2 wurden folgende Annahmen getroffen:

  1. Vertragliche Vereinbarungen:

    • im 1. Jahr wird die marktüblich erzielbare Nettokaltmiete gezahlt,

    • vom 2. bis zum 5. Jahr erfolgt eine jährliche Mietanpassung in Höhe von 5 %,

    • vom 6. bis zum 10. Jahr wird die Miete in der im 5. Jahr erreichten Höhe gezahlt und

    • ab dem 11. Jahr wird die Zahlung der marktüblich erzielbaren Miete vereinbart.

  2. In der Beispielrechnung wird davon ausgegangen, dass die Bewirtschaftungskosten innerhalb des Betrachtungszeitraums in gleichbleibender Höhe anfallen. Die Ermittlung des Ansatzes der Bewirtschaftungskosten erfolgt ausgehend vom marktüblich erzielbaren Rohertrag des 1. Jahres.

  3. Die im 1. Jahr als marktüblich erzielbar angesehene Miete wird als Ansatz für die Ermittlung des Restwerts genommen.


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Ausgangsdaten für die Beispiele 1 und 2
jährlicher marktüblich erzielbarer Rohertrag im 1. Jahr
240 000 €
vertraglich vereinbarte jährliche Mietanpassung vom 2. bis 5. Jahr
5 %
jährlicher Rohertrag im 6. bis 10. Jahr
291 721,50 €
jährlicher Rohertrag ab dem 11. Jahr
249 000 €
jährliche Bewirtschaftungskosten gesamt
 34 800 €
bestehend aus:
Verwaltungskosten
12 000 €
Instandhaltungskosten
10 800 €
Mietausfallwagnis
12 000 €
Bodenwert
 250 000 €
Liegenschaftszinssatz
 6,5 %
wirtschaftliche Restnutzungsdauer
40 Jahre

Beispiel 1:

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Ermittlung des Ertragswerts bei Anwendung des allgemeinen bzw. des vereinfachten Ertragswertverfahrens (Nummer 4.1, Nummer 4.2)
 
allgemeines
Ertragswertverfahren
vereinfachtes
Ertragswertverfahren
jährlicher marktüblicher Rohertrag
240 000 €
240 000 €
Bewirtschaftungskosten
– 34 800 €
– 34 800 €
jährlicher Reinertrag
205 200 €
205 200 €
Anteil des Bodenwerts am Reinertrag (Bodenwertverzinsungsbetrag)
6,5 % von 250 000 €
– 16 250 €
  
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen
188 950 €
  
Kapitalisierungsfaktor (40 Jahre, 6,5 %)
× 14,15
× 14,15
Barwert des Reinertrags
  
2 903 580 €
Ertragswert der baulichen Anlagen
2 673 642 €
  
Bodenwert ohne Berücksichtigung der selbstständig nutzbaren Teilfläche
+ 250 000 €
 250 000 €
Abzinsungsfaktor (40 Jahre, 6,5 %)
 
× 0,0805
Bodenwert abgezinst
  
+ 20 125 €
vorläufiger Ertragswert
2 923 642 € [1]
2 923 705 € [2]
zusätzliche Marktanpassung
+/– 0 
 +/– 0 
marktangepasster vorläufiger Ertragswert
2 923 642 € [3]
2 923 705 € [4]
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)
Ermittlung siehe unten
+ 255 000 €
+ 255 000 €
Summe
3 178 642 € [5]
3 178 705 € [6]
Ertragswert
3 180 000 €
3 180 000 €


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Werteinfluss der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG) für Beispielrechnung 1; hier Abweichung von den marktüblichen Erträgen
jährlicher Rohertrag
jährliche Bewirtschaftungskosten
jährlicher Reinertrag
Abweichung zum marktüblichen Reinertrag
Abzinsungsfaktor
abgezinste Abweichungen
1. Jahr
240 000,00 €
34 800,00 €
205 200,00 €
0
2. Jahr
252 000,00 €
34 800,00 €
217 200,00 €
12 000,00 €
0,8817
10 580,40 €
3. Jahr
264 600,00 €
34 800,00 €
229 800,00 €
24 600,00 €
0,8278
20 363,88 €
4. Jahr
277 830,00 €
34 800,00 €
243 030,00 €
37 830,00 €
0,7773
29 405,26 €
5. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
51 721,50 €
0,7299
37 751,52 €
6. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
51 721,50 €
0,6853
35 444,74 €
7. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
51 721,50 €
0,6435
33 282,79 €
8. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
51 721,50 €
0,6042
31 250,13 €
9. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
51 721,50 €
0,5674
29 346,78 €
10. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
51 721,50 €
0,5327
27 552,04 €
Summe (boG)
254 977,54 €
Werteinfluss der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale (boG)
255 000,00 €

Beispiel 2:

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Ermittlung des Ertragswerts bei Anwendung des periodischen Ertragswertverfahrens (Nummer 4.3)
2.1 Ermittlung der Summe der Barwerte im Betrachtungszeitraum
jährlicher Rohertrag
jährliche Bewirtschaftungskosten
jährlicher Reinertrag
Abzinsungsfaktor
Barwerte der Reinerträge der Perioden
1. Jahr
240 000,00 €
34 800,00 €
205 200,00 €
0,9390
192 682,80 €
2. Jahr
252 000,00 €
34 800,00 €
217 200,00 €
0,8817
191 505,24 €
3. Jahr
264 600,00 €
34 800,00 €
229 800,00 €
0,8278
190 228,44 €
4. Jahr
277 830,00 €
34 800,00 €
243 030,00 €
0,7773
188 907,22 €
5. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
0,7299
187 527,00 €
6. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
0,6853
176 068,30 €
7. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
0,6435
165 328,99 €
8. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
0,6042
155 231,97 €
9. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
0,5674
145 777,26 €
10. Jahr
291 721,50 €
34 800,00 €
256 921,50 €
0,5327
136 862,08 €
Summe der Barwerte im Betrachtungszeitraum
1 730 119,30 €
2.2 Ermittlung des abgezinsten Restwerts, hier unter Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (Nummer 4.2)
jährlicher marktüblicher Rohertrag ab dem 11. Jahr
240 000 €
Bewirtschaftungskosten
– 34 800 €
jährlicher Reinertrag ab dem 11. Jahr
205 200 €
Kapitalisierungsfaktor (30 Jahre, 6,5 %)
× 13,06
Barwert des Reinertrags der Restperiode
2 679 912 €
Bodenwert
250 000 €
Abzinsungsfaktor (30 Jahre, 6,5 %)
× 0,1512
abgezinster Bodenwert
+ 37 800 €
Restwert
2 717 712 €
Abzinsungsfaktor (10 Jahre, 6,5 %)
× 0,5327
abgezinster Restwert des Grundstücks
1 447 725 €
2.3 Ermittlung des Ertragswerts
Summe der Barwerte im Betrachtungszeitraum
1 730 119 €
abgezinster Restwert des Grundstücks
+ 1 447 725 €
Vorläufiger Ertragswert
3 177 844 € [7]
Zusätzliche Marktanpassung
0
besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG)
0
Ertragswert
3 180 000 €


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Ausgangsdaten für Beispiel 3
jährlicher Reinertrag
15 000 €
Bodenwert ohne selbstständig nutzbare Teilfläche
 100 000 €
Wert der selbstständig nutzbaren Teilfläche
40 000 €
Liegenschaftszinssatz
 6,0 %
wirtschaftliche Restnutzungsdauer
50 Jahre

Beispiel 3:

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Sachgerechte Berücksichtigung einer selbstständig nutzbaren Teilfläche (Nummer 8 Absatz 3)
 
allgemeines
Ertragswertverfahren
vereinfachtes
Ertragswertverfahren
jährlicher Reinertrag
15 000 €
15 000 €
Anteil des Bodenwerts am Reinertrag (Bodenwertverzinsungsbetrag)
6,0 % von 100 000 €
– 6 000 €
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen
9 000 €
  
Kapitalisierungsfaktor (50 Jahre, 6,0 %)
× 15,76
× 15,76
Barwert des Reinertrags
  
236 400 €
Ertragswert der baulichen Anlagen
141 840 €
  
Bodenwert ohne Berücksichtigung der selbstständig nutzbaren Teilfläche
+ 100 000 €
 100 000 €
Abzinsungsfaktor (50 Jahre, 6,0 %)
 
× 0,0543
Bodenwert abgezinst
  
+ 5 430 €
vorläufiger Ertragswert
241 840 € [8]
241 830 € [9]
zusätzliche Marktanpassung
+/– 0  
+/– 0  
marktangepasster vorläufiger Ertragswert
241 840 € [10]
241 830 € [11]
Wert der selbstständig nutzbaren Teilfläche
+ 40 000 €
+ 40 000 €
Summe
281 840 € [12]
281 830 € [13]
Ertragswert
280 000 €
280 000 €


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Ausgangsdaten für Beispiel 4
jährlicher Reinertrag
20 000 €
Bodenwert ohne Berücksichtigung von Freilegungskosten
 480 000 €
Liegenschaftszinssatz
 7,0 %
wirtschaftliche Restnutzungsdauer
5 Jahre

Beispiel 4:

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Hinweis auf ein Liquidationsobjekt im allgemeinen und im vereinfachten Ertragswertverfahren (Nummer 8 Absatz 4)
 
allgemeines
Ertragswertverfahren
vereinfachtes
Ertragswertverfahren
jährlicher Reinertrag
20 000 €
20 000 €
Anteil des Bodenwerts am Reinertrag (Bodenwertverzinsungsbetrag)
7,0 % von 480 000 €
– 33 600 €
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen
– 13 000 € [14]
  
Kapitalisierungsfaktor (5 Jahre, 7,0 %)
× 4,10
× 4,10
Barwert des Reinertrags
  
82 000 €
Ertragswert der baulichen Anlagen
– 55 760 €
  
Bodenwert ohne Berücksichtigung von Freilegungskosten
+ 480 000 €
 480 000 €
Abzinsungsfaktor (5 Jahre, 7,0 %)
 
× 0,713
Bodenwert abgezinst
  
+ 342 240 €
Summe
424 240 €
424 240 €
vorläufiger Ertragswert
425 000 €
425 000 €
Ergebnis:
Bei beiden Verfahrensvarianten zeigt sich:
Der nicht abgezinste Bodenwert (ohne Berücksichtigung der Freilegungskosten) in Höhe von 480 000 € liegt über dem ermittelten vorläufigen Ertragswert in Höhe von 425 000 €.
Für das allgemeine Ertragswertverfahren zeigt sich darüber hinaus:
Der Bodenwertverzinsungsbetrag in Höhe von 33 600 € liegt über dem Reinertrag in Höhe von 20 000 €.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAF-71443

1Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

2Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

3Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

4Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

5Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

6Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

7Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

8Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

9Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

10Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

11Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

12Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

13Die Abweichung der Ergebnisse der Verfahrensvarianten beruht auf Rundungen insbesondere der Barwertfaktoren für die Kapitalisierung bzw. Abzinsung.

14In der Praxis ist der negative Reinertragsanteil der baulichen Anlagen bereits ein Hinweis auf ein Liquidationsobjekt. Aus methodischen Gründen wird jedoch die Beispielrechnung weitergerechnet.