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Abgabe elektronischer Steuererklärungen – Wen trifft die strafrechtliche Verantwortung?
Besonderheiten für Berater und deren Mitarbeiter
[i]infoCenter „Elektronische Veranlagung“ NWB WAAAE-83543 Da elektronische Steuererklärungen vermehrt an Bedeutung gewinnen, stellt sich für Berater die Frage, ob sich für sie hierdurch besondere straf- und bußgeldrechtliche Risiken ergeben. Der Beitrag geht dieser Frage anhand von Fallgruppen nach.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
Einen weiteren Beitrag zu dieser Thematik finden Sie unter:
I. Überblick über elektronische Verfahren
Die elektronische Übermittlung erfolgt entweder über das kostenlose Programm „ElsterFormular“ der Finanzverwaltung, im ELSTER-Onlineportal (Internet-basierte Lösung) oder über die Software von Drittanbietern. Es sind zwei Verfahren zu unterscheiden:
[i]Zwei unterschiedliche Verfahren: authentifizierte Datenübermittlung oder komprimierte PapiererklärungIm rein elektronischen Verfahren (sog. authentifizierte Datenübermittlung) wird auf eine Unterschrift verzichtet. Es ist eine sog. Authentifizierung (also der Nachweis der Identität) durch eine Registrierung erforderlich.
Das zweite Verfahren setzt neben der elektronischen Übermittlung eine komprimierte Papiererklärung (statt einer ele...