Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung
eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf
Leitsatz
Ein
Grundstückskaufvertrag ist auch dann vollständig "rückgängig gemacht"
i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich aufgehoben
wird und in derselben Urkunde die Anteile an der grundstücksveräußernden
Kapitalgesellschaft zu 94 % an die Muttergesellschaft der Erwerberin
veräußert werden. Die für den vollständigen Erwerb der Anteile am
Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft aufgestellten Grundsätze
(vgl. , BFHE 242, 177, BStBl II 2014,
588) sind auf diesen Fall nicht zu übertragen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 743 Nr. 9 ErbStB 2016 S. 172 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2016 S. 2166 UVR 2016 S. 202 Nr. 7 YAAAF-71268
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