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Finanzgericht Hamburg  v. - 3 K 130/15 EFG 2016 S. 743 Nr. 9

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2, GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 1 Abs. 3a

Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf

Leitsatz

Ein Grundstückskaufvertrag ist auch dann vollständig "rückgängig gemacht" i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich aufgehoben wird und in derselben Urkunde die Anteile an der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft zu 94 % an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert werden. Die für den vollständigen Erwerb der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft aufgestellten Grundsätze (vgl. , BFHE 242, 177, BStBl II 2014, 588) sind auf diesen Fall nicht zu übertragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 743 Nr. 9
ErbStB 2016 S. 172 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2016 S. 2166
UVR 2016 S. 202 Nr. 7
YAAAF-71268

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