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BFH 02.12.2015 V R 15/15, StuB 8/2016 S. 321

Einkommensteuer | Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

(1) Im Insolvenzverfahren einer KG, die ihre Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung eingestellt hatte, ist über den Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters nach der früheren Unternehmenstätigkeit der KG zu entscheiden. (2) Der Insolvenzverwalter hat seine Leistung erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erbracht. Ein Vorsteuerabzug bereits im Insolvenzverfahren kommt daher nur nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 UStG in Betracht (Bezug: § 15 UStG; § 200 InsO).

Praxishinweise

Die Leistung, die der Insolvenzverwalter gegen Entgelt an den Gemeinschuldner erbringt, ist eine einheitliche Leistung, die gleichermaßen durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse des Gemeinschuldners (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) der Befriedigung der Insolvenzgläubiger dient. Für den Vorsteuerabzug aus der Rechn...