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Referentenentwurf des BMJV zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Das BMJV hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ( CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht u. a. Anpassungen von §§ 289 und 289a HGB vor und ergänzt die bestehenden Regelungen zur Lageberichterstattung um §§ 289b bis 289e HGB-E für die Einführung der nichtfinanziellen Berichterstattung. Parallel werden die Vorschriften zur Konzernlageberichterstattung angepasst.
Kapitalmarktorientierte Gesellschaften, die während des Geschäftsjahres im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, müssen zukünftig eine nichtfinanzielle Erklärung in ihren Lagebericht aufnehmen. Auf die nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht darf verzichtet werde...