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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AL 100/14

Gesetze: SGB III § 130 Abs. 1 S. 1 vom

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Berechnung des Bemessungsentgelts ist das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt durch die tatsächliche Zahl der Kalendertage mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt zu teilen.

Fundstelle(n):
CAAAF-71083

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