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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 VU 37/14

Gesetze: HHG § 4 Abs. 1; StrRehaG § 21 Abs. 1 S. 1

Streitig ist eine Rente infolge erlittener Haft in der ehemaligen DDR nach einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) - vormals Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) - von 30 (v. H.).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAF-71078

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