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FG München Beschluss v. - 7 V 2979/15

Gesetze: AO § 355, AO § 110

Unzulässiger Einspruch, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

Im Streitfall war der Antragstellerin spätestens aufgrund der Ausführungen der Familienkasse im Schreiben vom bekannt, dass sie die Einspruchsfrist versäumt hatte. Der bloße Hinweis auf ihre Arbeitsbelastung und die durch ihre Außendiensttätigkeit verursachte Abwesenheit genügt den oben genannten Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht, insbesondere hat sie die Wiedereinsetzungsgründe nicht durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (Fahrtenbuch, Protokolle o.ä.) vollständig, substantiiert und genau vorgetragen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAF-70861

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