Schätzung bei ungeklärten Einzahlungen auf betriebliche Konten
Leitsatz
1. Verletzt ein Steuerpflichtiger seine Pflichten gemäß § 90 AO, die sich bei Bezügen zu Auslandssachverhalten noch erhöhen
(§ 90 Abs. 2 AO), und ist der Sachverhalt anderweitig nicht aufklärbar, so kann das FA – und ihm folgend das Gericht – zum
Nachteil des Steuerpflichtigen von einem Sachverhalt ausgehen, für den unter Berücksichtigung der Beweisnähe des Steuerpflichtigen
und seiner Verantwortung für die Aufklärung des Sachverhaltes eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.
2. Insbesondere dann, wenn sich die Mitwirkungspflicht auf Tatsachen und Beweismittel aus dem alleinigen Verantwortungsbereich
des Steuerpflichtigen bezieht, kann das FA aus der Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen für ihn nachteilige Schlussfolgerungen
ziehen.
Tatbestand
Fundstelle(n): UAAAF-70857
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