Durchbrechung der Bestandskraft im Zusammenhang mit der Aufhebung von Kindergeld
Leitsatz
1. Die vorgelegte Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs wurde erst nach Erlass des bestandskräftigen Bescheides ausgestellt.
Sie kann daher nicht zu einer Änderung wegen eines nachträglich bekannt gewordenen Beweismittels führen.
2. Beweismittel können nur zu einer Aufhebung oder Änderung nach § 173 AO führen, wenn sie im Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen
Bescheids bereits vorhanden und der Behörde nur nicht bekannt waren (, DStRE 2003 S.
949).
3. Nachträglich entstandene Beweismittel fallen dagegen nicht unter § 173 AO und – anders als nachträglich entstandene Tatsachen
– auch nicht unter § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (vgl. Forchhammer, in Leopold/Madle/Rader, AO, § 173 Rz. 14).
Tatbestand
Fundstelle(n): GAAAF-70853
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.