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IWB 7/2016 S. 237

Portugal | Ermäßigter Steuersatz für Mahlzeiten im Restaurant

Das im März in Kraft getretene Haushaltsgesetz 2016 sieht vor, dass ab dem neben Fertiggerichten auch Restaurationsleistungen künftig anstatt mit dem Regelsteuersatz von 23 % mit dem Zwischensatz von 13 % (Steuersätze jeweils für das Festland) besteuert werden. Für Getränke gilt der neue Steuersatz i. d. R. nicht.

Martin Diemer