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FG Nürnberg | Keine Nachweispflicht des Steuerpflichtigen für die Nichterzielung ausländischer Kapitaleinkünfte
(1) Die Abhebung hoher Bargeldbeträge allein begründet noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamtes für den Ansatz von Kapitaleinkünften. (2) Bei der Prüfung, ob ein Steuerpflichtiger seine Mitwirkungspflicht gem. § 90 Abs. 1 AO erfüllt hat, ist zu berücksichtigen, ob er die ihm zur Verfügung stehenden Informationen offenlegt, mit S. 235der Einholung von Bankauskünften einverstanden ist und seine steuerlichen Pflichten im Übrigen vollständig erfüllt hat. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob das Finanzamt die ihm zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Die [i]Das Finanzamt muss seine Ermittlungsmöglichkeiten nutzenverheirateten Kl. erzielten Einkünfte aus einer Apotheke sowie aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte die Betriebsprüferin neben Entnahmen von über 100.000 € p.a. auc...