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FG Münster 10.12.2015 5 K 4322/12 U, BBK 8/2016 S. 365

Umsatzsteuer | Rückwirkender Vorsteuerabzug bei Rechnungsberichtigung

Nach dem FG Münster ermöglicht eine Rechnungsberichtigung rückwirkend den Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung vor Erlass der Einspruchsentscheidung berichtigt wird. Hingegen wirkt eine Rechnungsberichtigung im Klageverfahren nicht zurück.

Hinweis:

Das [i]EuGH-Entscheidungen sind unklarFG Münster folgt dem FG Hamburg, das ebenfalls eine Rechnungsberichtigung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens für zulässig hält. Beide Gerichte stützen sich dabei auf die – durchaus unklaren – EuGH-Urteile in Sachen Pannon Gép und Petroma. Der EuGH hat eine Rückwirkung jedenfalls dann zugelassen, wenn [i]Berichtigung vor Erlass des Änderungsbescheids erforderlich?die Berichtigung vor dem Erlass einer ablehnenden Entscheidung des FA durchgeführt wird. Hier ist nun streitig, ob damit der USt-Änderungsbescheid gemeint ist, der aufgrund einer Außenprüfung ergeht...