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OLG Stuttgart 30.03.2016 9 U 171/15, NWB 15/2016 S. 1063

Bankrecht | Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrags

Das OLG Stuttgart hat der Berufung einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrags wehrt. In erster Instanz hatte das LG Stuttgart die Klage abgewiesen. Die Klägerin hatte 1978 einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von rund 20.451 € abgeschlossen. Für die Laufzeit erhielt sie für von ihr eingezahlte Raten einen Guthabenzinssatz von 3 % p. a. bei einem [i]Welker, NWB 11/2015 S. 765Bauspardarlehenszinssatz von 5 % p. a. Der Vertrag wurde 1993 zuteilungsreif und die Bausparerin stellte die regelmäßige Zahlung der Sparraten ohne Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens ein. Im Januar 2015, also knapp 22 Jahre nach Eintritt der Zuteilungsreife, kündigte die Bausparkasse den Bausparvertrag. Das Bausparguthaben belief sich zu diesem Zeitpunkt auf ca. 15.000 €; die...