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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 120/14

Leitsatz

Leitsatz:

Zwischen den Partnern einer Gemeinschaftspraxis ist eine Delegation einzelner Aufgaben (hier: Erstellung der Abrechnung) rechtlich zulässig, wobei sich dann für den Delegierenden die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung in eine Überwachungspflicht wandelt. Wenn die Praxispartner zugleich Ehepartner sind, folgt daraus keine Herabsetzung der Anforderungen an die Überwachungspflicht. Eine bloße Prüfung auf rechnerische Richtigkeit erfüllt die Anforderungen an die Überwachungspflicht nicht.

Fundstelle(n):
YAAAF-70458

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