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StuB 7/2016 S. 277

Referentenentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, werden zukünftig verpflichtet, über wesentliche nichtfinanzielle Belange in einem besonderen Abschnitt des Lageberichts zu berichten („nichtfinanzielle Erklärung“).

Die Berichterstattung umfasst dabei mindestens Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. D...