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Umsatzsteuerliche Leistungsbeziehungen bei Abgabe von Startpaketen im Mobilfunkbereich und bei Abgabe von Zahlkarten
Aufbauend auf die (BStBl 2001 I S. 1010) und (BStBl 2012 I S. 947) hat die OFD Niedersachsen eine die aktuelle technische Entwicklung auf dem Mobiltelefonmarkt berücksichtigende Verfügung verfasst, die die bis dahin geltenden Verwaltungsvorschriften weiterentwickelt. Ebenso wurden die Vorgaben des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2014 I S. 1266) berücksichtigt. Diese Verfügung ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden, wobei es nicht beanstandet wird, dass für die vor dem entgeltlich abgegebenen Einzweckguthabenkarten der vereinnahmte Betrag erst bei Aktivierung des Kartenguthabens als Anzahlung versteuert und das nachfolgende Telefonieren als umsatzsteuerliche Leistung behandelt wird ( BStBl 2001 I S. 1010, Tz. 2, Umsatzsteuerliche Behandlung der Telekommunikationsleistung; BStBl 2012 I S. 947, Tz. 3). Entsprechendes gilt, wenn der Händler seine Tätigkeit gestützt auf das BStBl 2001 I S. 1010, entgegen BStBl 2012 I S. 947, als Vermittlungstätigkeit behandel...