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Umsatzerlöse bei marktabhängiger Variabilität des Transaktionspreises
I. Einführung
Die Erfassung von (Umsatz-)Erlösen aus Verträgen mit Kunden setzt die Erfüllung einer – identifizierten und bei Vertragsschluss ausstehenden (IFRS 15.22) – Leistungsverpflichtung ( performance obligation) voraus. Aus dem vereinbarten Transaktionspreis (IFRS 15.A), somit dem Entgelt, welches der Kunde für die Abnahme der Leistung zu entrichten hat, ergibt sich der zu erfassende (Umsatz-)Erlös. Der Transaktionspreis kann feste und variable Komponenten umfassen (IFRS 15.47). Insoweit ein variables Entgelt vereinbart wurde, bedarf es einer (neutralen) Schätzung des voraussichtlich resultierenden Betrags (IFRS 15.50). Ein Einbezug des geschätzten, variablen Betrags setzt allerdings – in Ausformulierung eines besonderen Vorsichtsgedankens ( the variable consideration constraint) – eine hohe Wahrscheinlichkeit ( it is highly probable) einer nicht erforderlichen Korrektur bei späterer Auflösung der Unsicherheit voraus (IFRS 15.56). Eine Begrenzung der (Umsatz-)Erlöse scheidet aus, wenn die variable Vergütung von Umständen abhängt,
die sich erst in Perioden nach dem Zeitpunkt der Leistungsvollendung klären,
aber nicht von den Vertragsparteien zu vertreten sind,
sondern Folge der Änderun...