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RENO Nr. 4 vom Seite 10

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann; Köln

In diesem Beitrag geht es um die in der anwaltlichen Praxis durchaus relevante Frage, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden kann. Anschließend werden zwei vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschiedene Fälle zu diesem Thema angesprochen.

Ausgangsfall

Herrn Petersen wird am ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf zugestellt, das seine Klage gegen Frau Werner auf Zahlung von 3.000 € abgewiesen hat. Herr Petersen vereinbart mit Rechtsanwalt Schwarz, den er mit der Einlegung der Berufung gegen das Urteil beauftragen will, einen Besprechungstermin für den . Auf dem Weg zu diesem Termin verunglückt Herr Petersen mit seinem Pkw schwer. Er wird erst am geheilt aus dem Krankenhaus entlassen und vereinbart noch am gleichen Tag einen Termin mit Rechtsanwalt Schwarz.

Kann Rechtsanwalt Schwarz Herrn Petersen helfen, trotz der versäumten Frist noch Berufung einzulegen?

Voraussetzungen der Wiedereinsetzung § 233 ZPO

  • Die Partei beantragt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  • Bei der versäumten Frist handelt es sich um eine Notfrist o...

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