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BFH 11.11.2015 I R 5/14, NWB 14/2016 S. 988

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwertabschreibung der Darlehensforderung

Die Forderung auf Rückzahlung des Darlehens und die Forderung auf Zahlung der vereinbarten Darlehenszinsen sind getrennt voneinander zu bilanzieren. Dementsprechend schlägt nach dem die als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizierende Wertberichtigung der Darlehensforderung nicht auf den Ausweis der Zinsforderungen durch.

Anmerkung:

Entscheidend war, dass das von der klagenden GmbH an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person gewährte Darlehen zunächst eine in der Handels- und Steuerbilanz zu aktivierende Forderung war. Das wäre anders gewesen, wenn von vornherein keine ernsthafte Rückzahlungsabsicht bestanden hätte. Als verdeckte [i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC“ NWB WAAAE-85847 Gewinnausschüttung war deshalb noch nicht die Darlehensgewährung, sondern erst die spätere Wertberichtigung (Teilwertabsch...