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Abgabenordnung | Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft
Ist eine Personengesellschaft atypisch still an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, dürfen nach dem die Feststellungen der Einkünfte aus der Personengesellschaft und aus der atypisch stillen Gesellschaft nicht in einem einheitlichen Feststellungsbescheid getroffen werden.
Revision und Klage der Gesellschafter der atypisch still beteiligten GbR gegen die einheitlichen (für die doppelstöckige Personengesellschaft erlassenen) Feststellungsbescheide waren eigentlich schon deshalb begründet, weil die Bescheide in feststellungsverjährter Zeit ergangen sind. Der BFH lehnte den verjährungsverlängernden Tatbestand der Steuerhinterziehung ab, weil die Erklärung der Fondsinitiatoren über ein Rückkaufsrecht für die Beteiligungen nicht geeignet gewesen sei, den Ges...