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Einkommensteuer – Verlust aus dem Verfall von Optionen berücksichtigungsfähig (BFH)
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie der BFH aktuell mit drei Urteilen entgegen der Rechtsauffassung des BMF entschieden hat, so der BFH in seiner Pressemitteilung Nr. 21/16.
Sachverhalt: In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs der Wertpapiere und Aktienindizes entwickelte sich nicht wie erwartet. Die Optionen „liefen aus dem Geld“ und mussten nach dem Ende der Laufzeit als wertlos aus den Wertpapierdepots der Anleger ausgebucht werden. Die Steuerpflichtigen machten den Wertverlust als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Der BFH erkennt die Verluste aus dem Verfall der wertlos gewordenen Optionen steuerlich an.
Hierzu führte der BFH weit...