Kein Vorsteuerabzug für im Privatbereich
befindliche Essgruppe
Leitsatz
Erwirbt
der Unternehmer einen Esstisch mit Stühlen zur unternehmerischen
Mit-Benutzung, so steht ihm der Vorsteuerabzug nicht zu, wenn das
Möbel im privaten Bereich aufgestellt wird und der berufliche Nutzungsanteil
unter Zurechnung der Zeiten der Nicht-Nutzung zur Privatnutzung
weniger als 10% beträgt.
Die
Zeiten der Nicht-Nutzung sind bei der Berechnung der Nutzungsanteile
nicht außer Betracht zu lassen, sondern der nicht unternehmerischen
Nutzung zuzurechnen, weil das Möbel der Möblierung der Privatwohnung
dient; darin liegt auch für die Zeiten, in denen an dem Tisch weder
gegessen, noch gearbeitet wird, eine nicht unternehmerische Nutzung.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 2 DStRE 2017 S. 232 Nr. 4 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 4 KAAAF-69849
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