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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1996/14

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 S. 2

Kein Vorsteuerabzug für im Privatbereich befindliche Essgruppe

Leitsatz

Erwirbt der Unternehmer einen Esstisch mit Stühlen zur unternehmerischen Mit-Benutzung, so steht ihm der Vorsteuerabzug nicht zu, wenn das Möbel im privaten Bereich aufgestellt wird und der berufliche Nutzungsanteil unter Zurechnung der Zeiten der Nicht-Nutzung zur Privatnutzung weniger als 10% beträgt.

Die Zeiten der Nicht-Nutzung sind bei der Berechnung der Nutzungsanteile nicht außer Betracht zu lassen, sondern der nicht unternehmerischen Nutzung zuzurechnen, weil das Möbel der Möblierung der Privatwohnung dient; darin liegt auch für die Zeiten, in denen an dem Tisch weder gegessen, noch gearbeitet wird, eine nicht unternehmerische Nutzung.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 2
DStRE 2017 S. 232 Nr. 4
KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 4
KAAAF-69849

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