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AG Berlin-Charlottenburg 22.01.2016 99 AR 9466/15, NWB 13/2016 S. 916

Gesellschaftsrecht | Keine wirksame GmbH-Gründung bei Beurkundung durch Schweizer Notar aus dem Kanton Bern

Die Beurkundung der Gründung einer deutschen GmbH durch einen Schweizer Notar aus dem Kanton Bern genügt nicht der Form des § 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Denn das dortige Beurkundungsverfahren weicht von der in Deutschland geltenden vollständigen Vorlesungspflicht von Urkunde nebst Anlage(n) als grundlegendes „Kernstück“ der notariellen Beurkundungsverhandlung ab und kann schon deshalb als nicht gleichwertig angesehen werden.

Anmerkung:

Die [i]Werner, NWB 7/2010 S. 511Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen ausländischen Notar soll nach (noch) h. M. allenfalls dann zulässig sein, wenn die inländische Formvorschrift durch die Beurkundung des ausländischen Notars substituiert wird, d. h. der Beurkundungsvorgang nach dem ausländischen Ortsrecht mit der inländischen Beurkundung in etwa gle...