Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkungsteuer | Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer
Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH, deren einziger weiterer Gesellschafter sein Ehegatte ist, seinen Geschäftsanteil, mit dem er die in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vorgeschriebene Mindestbeteiligung erreicht, mit Zustimmung des Ehegatten zu einem deutlich unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis an die GmbH und handelt es sich dabei um eine verdeckte Einlage des Anteils in das Vermögen der GmbH, liegt nach dem weder eine freigebige Zuwendung des Veräußerers an die GmbH noch ein Fall des § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG vor.
Der BFH bleibt bei seinem restriktiven Kurs. Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen fallen wegen ihrer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung danach weder unter § 7 Abs. 1 ErbStG noch – auch nach der verschärften Fassung durch das StEntlG 1999/2000/2002 – un...