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BBK Nr. 7 vom Seite 342

Ausweis stiller Beteiligungen als Eigen- oder Fremdkapital

Leserfrage

Thomas C. Wolf

[i]bbk-leserfrage@nwb.de Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de. Interessiert Sie die Fachmeinung unserer Autoren zu aktuellen Reizthemen? Dann schauen Sie doch mal unter www.nwb-experten-blog.de vorbei!

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

Frage

Mit einer GmbH [i]Stille GmbH-Beteiligung wird ein Vertrag über eine stille Beteiligung unter folgenden Bedingungen geschlossen:

  • gewinnunabhängige und zusätzlich gewinnabhängige Vergütung,

  • keine Verlustbeteiligung,

  • Rangrücktritt im Insolvenzfall,

  • Laufzeit am Bilanzstichtag noch sechs Jahre (Sonderkündigungsrecht in zwei Jahren mit einer Frist von sechs Monaten, ansonsten während der Vertragslaufzeit nicht kündbar).

Frage: Ist die stille Gesellschaft in der GmbH als Fremd- oder Eigenkapital zu bilanzieren?

Antwort

I. Rechtliche Grundlagen der stillen Gesellschaft

[i]Gehrmann, Stille Gesellschaft, infoCenter NWB NAAAB-13233 Die stille Gesellschaft unterliegt weitgehend dispositivem Recht und ist nur rudimentär in §§ 230 ff. HGB geregelt; entsprechend vielfältig sind die vertraglichen Ausgestaltung...