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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 5 AS 638/14

Gesetze: SGB II § 24 Abs. 3 S. 1; SGB II § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; SGB II § 37 Abs. 1 S. 2; SGB II § 37 Abs. 2; SGB X § 27

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch auf Leistungen zur Wohnungserstausstattung besteht erst ab Antragstellung beim Grundsicherungsträger. Besondere Umstände des Einzelfalls bewirken nicht die Aufhebung des konstitutiven Antragserfordernisses des § 37 SGB II.

Eine Bewilligung von Leistungen vor Antragstellung kommt auch nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in Betracht, denn Beratungspflichten des Grundsicherungsträgers entstehen erst zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Fundstelle(n):
KAAAF-69622

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