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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 136/13

Gesetze: SGG § 99 Abs. 1; SGB X § 39 Abs. 2; SGG § 96; SGB VI § 43; SGB VI § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Ein ablehnender Bescheid, der auf einen erneuten Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit während eines laufenden Rentenverfahrens ergeht, wird nicht nach § 96 SGG Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens, weil die Ablehnung der Leistung kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist und mit Wirkung für die Zukunft weder geändert noch ersetzt werden kann (vgl. ).

Fundstelle(n):
QAAAF-69620

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