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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KA 41/14

Gesetze: BMV-Ä §§ 15 Abs. 2, 48 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Feststellung eines sonstigen Schadens im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ist Verschulden des geprüften Arztes erforderlich. Ohne konkrete Anhaltspunkte ist der Arzt nicht verpflichtet, bei einer Arzneimittelverordnung den Patienten zu fragen, ob er sich gegenwärtig in stationärer Behandlung befinde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAF-69617

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