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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 81/13

Gesetze: AAÜG § 6 Abs. 1 S. 1

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Verpflegungsgeld im Zeitraum von 1. November 1964 bis 31. Dezember 1990 und eines Reinigungszuschusses im Zeitraum vom 1. Januar 1973 bis 31. Dezember 1990 als weiteres tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAF-69561

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