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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 132/13

Gesetze: KVLG § 34; SGB V § 13; SGB X § 88

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der frühere Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung war im Jahre 2011 nicht befugt, anstelle einer landwirtschaftlichen Krankenkasse über einen Antrag eines deren Mitglieder auf Kostenübernahme für eine Behandlung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus zu entscheiden.

2. Zu einem Fall der (hier fehlenden) Unaufschiebbarkeit i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V.

Fundstelle(n):
MAAAF-69549

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