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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 R 2237/15

Gesetze: SGB VI § 256a

Leitsatz

Leitsatz:

Keine Anwendung der Vorschriften über die Berücksichtigung von Verdiensten oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze im Beitrittsgebiet (sog. Überentgelte), wenn ein Versicherter aufgrund einer Fehlinformation seines Arbeitgebers irrtümlich davon ausgegangen ist, dass eine Höchstgrenze zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung bestand.

Fundstelle(n):
AAAAF-69540

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