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Steuerrecht; | Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten
Der EuGH hat in der Rs. C-58/01 mit Urt. v. 25. 9. 2003 wie folgt entschieden: (1) Eine Besteuerung wie durch die Abgabe von 5 %, die in dem Ausgangsverfahren in Rede stehenden DBA vorgesehen ist, stellt einen Steuerabzug an der Quelle auf die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne i. S. von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. 23. 7. 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten dar, soweit sie die Dividenden erfasst, die die im Vereinigten Königreich ansässige Tochtergesellschaft ihrer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft zahlt. Dagegen stellt diese Besteuerung keinen nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verbotenen Steuerabzug an der Quelle dar, sowei...