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NWB BB 4/2016 S. 101

Öffentliche Aufträge: Vergaberecht wird verändert

Das Vergaberecht öffentlicher Aufträge wird bis Mitte April reformiert und lässt dann erheblich mehr Gestaltungsspielräume zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien zu, was gerade kleineren Firmen die Möglichkeit verschafft, künftig leichter an öffentliche Aufträge zu kommen. Mit der Reform werden drei EU-Richtlinien umgesetzt. Mehr: http://go.nwb.de/ntwgi.