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NWB BB 4/2016 S. 104

Schadensersatz bei Flugverspätung auf Geschäftsreise für den Arbeitgeber

Hat ein Arbeitgeber mit einem Luftfrachtführer einen Vertrag über die internationale Beförderung seiner Arbeitnehmer geschlossen und erleidet aufgrund der Verspätung einen Schaden, beispielsweise durch zusätzliche Kosten, steht ihm ein Schadensersatzanspruch gegen den Luftfrachtführer zu. Das hat der EuGH entschieden.

Der zu zahlende Schadensersatz dürfe allerdings die Gesamtsumme der Schadensersatzleistungen nicht übersteigen, die den betroffenen Reisenden zuerkannt werden könne, wenn jeder für sich genommen eine Klage erhebe ().