Vollverzinsung: Ausübung von Wahlrechten als rückwirkendes
Ereignis, sog. Blockwahlrecht zur organschaftlichen Verlustzurechnung bei
Lebens- und Krankenversicherungen, Erfordernis der Sachverhaltsänderung
Leitsatz
Die Ausübung des sog. Blockwahlrechts zur organschaftlichen Verlustzurechnung bei Lebens- oder Krankenversicherungen gem.
§§ 8b Abs. 8, 34 Abs. 7 S. 8 KStG vom ist kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 233a Abs. 2a AO, da weder die zugrundeliegende
Gesetzesänderung noch die Antragstellung zu einer Änderung des Sachverhalts führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 49 DStRE 2017 S. 86 Nr. 2 EFG 2016 S. 532 Nr. 7 StB 2016 S. 91 Nr. 4 AAAAF-69206
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