1. Die Frage, wer Arbeitnehmer ist, beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Vorliegend hat die in dem Steuerbüro
tätige Frau B. keinerlei unternehmerische Initiative entwickelt. Sie hat sich auf die in der Regel nichtselbständige Tätigkeit
einer Steuerfachangestellten beworben und als solche die Arbeit aufgenommen. Die Gründung einer Mitarbeiter-KG ist nach Überzeugung
des Senats vom Inhaber des Steuerbüros vorgeschlagen, vorbereitet und deren Durchführung organisiert worden.
2. Der geltend gemachte Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus den zugrunde liegenden Eingangsleistungen steht der
Stpfl. nicht zu, denn diese Eingangsleistungen sind nicht dem Unternehmen der Stpfl., sondern der nichtselbständigen Tätigkeit
der Frau B zuzurechnen.
Fundstelle(n): DStRE 2016 S. 1254 Nr. 20 EFG 2016 S. 448 Nr. 6 Ubg 2016 S. 691 Nr. 11 HAAAF-69192
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