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USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 9

Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung

Ralf Walkenhorst

Mit hat der BFH den Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer begrenzt.

A. Leitsatz

Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.

B. Sachverhalt

Eine Einzelperson beabsichtigte die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit über eine von ihr zu gründende GmbH, deren Alleingesellschafter sie sein sollte. Geplant war der Erwerb der Vermögensgegenstände einer bereits langjährig tätigen GmbH. Die Einzelperson bezog hierfür Beratungsleistungen einer Unternehmensberatung zur Existenzgründung sowie eines Rechtsanwalts zu einem geplanten Unternehmenskauf. Der Erwerb der Vermögensgegenstände unterblieb ebenso wie die GmbH-Gründung.

Die Einzelperson machte den Vorsteuerabzug für die von ihr bezogenen Beratungsleistungen geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG der Klage der Einzelperson statt. Das FG führte aus, dass die Einzelperson – vergleichbar einer Vorgrü...