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Ideeller Vereinszweck versus wirtschaftliche Aktivitäten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-68787 Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Obergerichte und hier namentlich das Kammergericht und das OLG Brandenburg wieder mit einem echten Klassiker des Vereinsrechts, der schon die „Väter des BGB“ umgetrieben hat: Es geht um die Frage, ob ein Verein mit einer ideellen Zweckrichtung wirtschaftliche Aktivitäten entfalten darf oder ob ihm dies zumindest untergeordnet erlaubt ist. Die Folgen eines etwaigen Verstoßes sind tiefgreifend: Verwirklicht ein Verein zu viel an wirtschaftlichen Aktivitäten oder ist sein ideeller Satzungszweck nur Deckmantel für wirtschaftliche Aktivitäten, verhindert dies seine Eintragungsfähigkeit bzw. kann dazu führen, dass der Verein aus dem Vereinsregister wieder gelöscht wird.
Ausführlicher Beitrag s. .
NWB LAAAE-99314
[i]Restriktive Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit von wirtschaftlichen AktivitätenDas KG Berlin vertritt eine zunehmend restriktive Rechtsprechung und hat etwa einem Verein die Eintragungsfähigkeit versagt, dessen Vereinszweck ideell auf die Förderung der Klaviermusik gerichtet war, der jedoch – und hierfür gab es Anhaltspunkte in der Satzung – diesen Zweck letztlich durch Veranstaltungen verwirklichen wollte. Hier hat das Kammerger...