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Einkommensteuer | Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. (2) Die Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.
Abschließend stellt der BFH klar, dass auch kein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG vorliege, da eine Beeinträchtigung des Eigentums durch die angefochtene Regelung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sei (Rn. 35).