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Einkommensteuer | Aufwendungen für eine Feier anlässlich der Habilitation als Werbungskosten
Das entschieden, dass für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen ist. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.
Im Streitfall waren die Kosten der Habilitationsfeier nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, weil die Feier nach den Gesamtumständen nicht als beruflich veranlasstes Ereignis anzusehen war. Maßgeblich hierfür war, dass die Feier nicht in betrieblichen Räumen des Arbeitgebers ausgerichtet wurde, keinen Einfluss auf die feststehenden Bezüge des Klägers hatte und auf dessen private Initiativ...