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Bekanntmachung von DRS 22, DRS 23 und DRS 24
Das BMJV hat am DRS 22 „Konzerneigenkapital“, DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ und DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die neuen Standards gelten für alle Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach HGB oder PublG aufzustellen haben.
DRS 22 und DRS 24 sind erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden, wobei bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände weiter nach den bisherigen Vorschriften bilanziert werden dürfen. DRS 23 ist erstmals für die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen in Geschäftsjahren, die nach dem beginnen, anzuwenden. Unabhängi...