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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 3734/15

Gesetze: SGB XII § 117 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 117 Abs. 1 S. 2; SGB XII § 94 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens nach § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII setzt nicht voraus, dass dem Hilfeempfänger der Unterhaltsanspruch tatsächlich und nachweisbar zusteht. Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellen Recht offensichtlich ausgeschlossen ist, ist ein gleichwohl erlassenes, erkennbar sinnloses Auskunftsersuchen aufzuheben (vorliegend verneint).

2. Ein Auskunftsanspruch nach § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII besteht nicht, solange die Leistungsfähigkeit bezüglich des möglichen Unterhaltsanspruchs unmissverständlich nicht bestritten wird (vorliegend verneint).

Fundstelle(n):
BAAAF-68961

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