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Erfassung von Anschaffungskosten vor dem Erwerbszeitpunkt
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I. Bestandteile der Anschaffungskosten
[i]Schmidt, Anschaffungskosten (HGB, EStG), infoCenter NWB LAAAA-41692Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten anzusetzen, d. h. es handelt sich um „die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen [...].“ Ausgangspunkt der Anschaffungskosten ist der Anschaffungspreis, der sich aus der Rechnung oder dem Kaufvertrag ergibt.
[i]Umfang der AnschaffungskostenDie Anschaffungskosten umfassen zudem auch Anschaffungsnebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten sowie Anschaffungspreisminderungen, sofern diese dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
II. Anschaffungsnebenkosten
[i]Aktivierungsvoraussetzungen für AnschaffungsnebenkostenZu aktivierende Anschaffungsnebenkosten sind solche Aufwendungen, die
dem Vermögensgegenstand einzeln zurechenbar sind,
in einem unmittelbaren (= finalen) Zusammenhang mit dem Erwerb des Vermögensgegenstands stehen („um zu erwerben“) sowie
den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand versetzen („um in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen“).
[i]Versetzung in den betriebsbereiten Zustand In der zeitlichen Reihenfolge kann es in der Praxis vorkommen, dass Aufwendungen bereits vor dem...