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NWB Nr. 12 vom Seite 863

Ideeller Vereinszweck versus wirtschaftliche Aktivitäten

ADAC, Kindertagesstätten-Vereine und die Folgen für lokale und ehrenamtlich geführte Vereine

Ralf Wickert

[i]Burhoff, Vereinsrecht, 9. Aufl. 2014, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3482-42989-7Die Diskussion ist älter als das Bürgerliche Gesetzbuch. Bereits das bayerische Gesetz vom 29. 4. 1869 wollte diejenigen Vereine nicht zulassen, die auf Erwerb, Gewinn oder eigentlichen Geschäftsbetrieb abzielen (Seuffert, Blätter für Rechtsanwendung in Bayern, Bd. 62, S. 314, 316). Aus dem historischen Verständnis heraus sollen rechtsfähige Idealvereine (§ 21 BGB) den Mitgliedern die Möglichkeit geben, ihren gemeinsamen (ideellen) Vereinszweck innerhalb dieses Rechtsträgers zu verwirklichen, so dass Vereine aus diesem Blickwinkel heraus von den wirtschaftlichen Aktivitäten insbesondere der Kaufleute i. S. des Handelsrechts abzugrenzen sind. Schon die „Väter des BGB“ waren jedoch der Auffassung, dass rein ideelle Tätigkeiten in einem Verein wohl in der Praxis lebensfremd sind. So wiesen die Materialien zum BGB darauf hin, dass ein Clubrestaurant eines Sportvereins sehr wohl auch durch einen Verein betrieben werden kann (Mugdan, Materialien zum BGB, I, S. 997). Diese ideengeschichtlich eigentlich klare Vorgabe hat dann im Laufe der Zeit immer mehr an Kontur verloren. Grund dafür sind zum einen Großorganisationen, die in der Rechtsform des Idealvereins (§ 21 BGB)...