Verlust: Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen für die Feststellung eines Gewerbeverlusts
Leitsatz
1) Die Inanspruchnahme des Verlustabzugs nach § 10a GewStG erfordert Unternehmensidentität und Unternehmeridentität.
2) Bei einer PersG geht bei einem Ausscheiden eines Gesellschafters der Verlustabzug anteilig verloren.
3) Über die Möglichkeit der Ausnutzung eines Verlustvortrags ist im Jahr der Verlustberücksichtigung zu entscheiden.
4) Der Übergang von einem Produktions- und Vertriebsunternehmen zu einem reinen Verpachtungsunternehmen stellt - falls keine
Betriebsaufspaltung vorliegt - den Übergang von einer gewerblichen Tätigkeit zu einer anderen dar und lässt die Unternehmensidentität
entfallen.
5) Unternehmensidentität ist danach nicht gegeben, wenn ein zunächst angepachtetes Produktions- und Vertriebsunternehmen mit
eigenen Wirtschaftsgütern fortgeführt wird, jedoch nicht - wie zuvor - auf eigenem Grundstück, sondern auf einem angepachteten
Grundstück.
Fundstelle(n): BB 2016 S. 598 Nr. 10 EFG 2016 S. 667 Nr. 8 GmbH-StB 2016 S. 210 Nr. 7 StB 2016 S. 83 Nr. 4 SAAAF-68711
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