VO EU Nr. 537/2014 Artikel 43
Titel 4: Beaufsichtigung der Tätigkeit von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften bei der Durchführung einer Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
Kapitel 4: Zusammenarbeit mit Behörden aus Drittländern und mit internationalen Organisationen und Stellen
Artikel 43 Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
Der Beschluss 2005/909EG wird aufgehoben.
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XAAAF-68543